Flächenwidmungsplanänderung 0.43 („Umspannwerk Seibersdorf“) - Kundmachung
Der Entwurf der Flächenwidmungsplanänderung 0.43 („Umspannwerk Seibersdorf) wird in der Auflagefrist von Mittwoch, 14.10.2026 bis Mittwoch, 09.12.2026 (mindestens 8 Wochen) zur allgemeinen öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
Innerhalb der oben angeführten Auflagefrist kann in den Verordnungsentwurf Einsicht genommen werden. Innerhalb der Auflagefrist kann jedermann Einwendungen schriftlich und begründet beim Gemeindeamt bekannt geben.