Brauchtumsfeuer
Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:
- Osterfeuer am Karsamstag; das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig;
- Sonnwendfeuer (21. Juni); sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag fallen, so ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag zulässig. Sollte der 21. Juni auf einen Sonntag fallen, so ist das Entfachen des Sonnwendfeuers an diesem Tag oder am vorhergehenden Samstag möglich.
ACHTUNG! Eventuell gibt es abweichende Bestimmungen auf Grund von Covid-Verordnungen! Siehe dazu die Informationssieten des Lande Steiermark!
Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich. Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag", ist nicht zulässig.
In der neuen Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark bestehen auf Grund der geltenden Stmk. LuftreinhalteVO 2011 Einschränkungen beim Entzünden von Brauchtumsfeuern die unbedingt einzuhalten sind, da andernfalls mit Strafen zu rechnen ist.
In der Alt-Gemeinde St. Veit am Vogau darf nur ein Brauchtumsfeuer entfacht werden, das von der Gemeinde veranstaltet wird. Die Gemeinde darf sich hierfür auch eines Vereines oder einer Organisation als Veranstalter bedienen. Das entzünden weiterer privater Feuer ist nicht erlaubt.
Keine Beschränkung hingegen gibt es in den Alt-Gemeinden St. Nikolai ob Draßling und Weinburg am Saßbach. Hier dürfen auch private Brauchtumsfeuer entfacht werden.
Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall). Ein "Zusammensammeln" von Strauch- und Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist nicht zulässig! In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!
Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mit verbrannt werden!
Gesetzliche Grundlage: Brauchtumsfeuerverordnung