Amtssignatur und Rechtsmitteleinbringung

Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur:

  • Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG) 
  • Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

Bildmarke

Elektronische Signaturprüfung:
http://www.signaturpruefung.gv.at

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark:

Tel: 03453 / 2629
Fax: 03453 / 2629-20
Parteiverkehrszeiten: finden Sie hier

Datenschutzerklärung
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Rechtsmitteleinbringung

Rechtsmittel können folgender Form eingebracht werden:

Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

  • Dateigröße: max. 5 MB
  • die Übermittlung von Zip Dateien ist möglich
  • mögliche elektronische Formate: .pdf, .doc, .rtf

Akteneinsicht

Akteneinsicht ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Bauamt möglich!