Sprengelfremder Schulbesuch

Eine Tafel zeigt das Wort ABC in Kreide geschrieben, mit zwei Büchern auf einem Holztisch und einem gelben Kreidestück in der Nähe.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Aufnahme einer/eines dem Schulsprengel nicht angehörigen schulpflichtigen Schülerin/Schülers genehmigt werden. Der Antrag ist für das folgende Schuljahr bis Ende Februar bei der Wohnsitzgemeinde einzubringen und muss begründet werden.

Über den Antrag auf sprengelfremden Schulbesuch entscheidet die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde nach Anhörung des Schulerhalters, der Sprengelschule und der Bildungsdirektion. Die Stellungnahme der Bildungsdirektion ergeht dabei von der jeweiligen Bildungsregion.

Antragsformular