Digitale Amtstafel

Amtstafel

Raumordnung
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Flächenwidmungsplanänderung 0.43 („Umspannwerk Seibersdorf“) - Kundmachung

Der Entwurf der Flächenwidmungsplanänderung 0.43 („Umspannwerk Seibersdorf) wird in der Auflagefrist von Mittwoch, 14.10.2026 bis Mittwoch, 09.12.2026 (mindestens 8 Wochen) zur allgemeinen öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.

Innerhalb der oben angeführten Auflagefrist kann in den Verordnungsentwurf Einsicht genommen werden. Innerhalb der Auflagefrist kann jedermann Einwendungen schriftlich und begründet beim Gemeindeamt bekannt geben.

Allgemein
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Jagdpachtentgelt 2026 - Kundmachung Auszahlung

Die Grundeigentümerinnen / Grundeigentümer werden eingeladen, die Auszahlung des Jagdpachtentgeltes vom 5. Oktober 2026 bis einschließlich 16. November 2026 zu den allgemeinen Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt in St. Veit am Vogau und den Außenstellen St. Nikolai ob Draßling und Weinburg am Saßbach persönlich zu beantragen.

Bauamt
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Endbeschau Christopher Heil und Stefanie Heil MSc

Feststellung des rechtmäßigen Bestandes für das Wohnhaus Mirnsdorf 28 sowie nachträgliche Bewilligung des Dachgeschossausbaues

Bauamt
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Bauverhandlung Manfred Lindner und Jasmine Lindner BA

Errichtung einer Klimaanlage auf dem Flachdach mit einer Leistung von 7,5kW

Allgemeine Hinweise für die Kundmachung von Bauverhandlungen

Die Kundmachung an der Amtstafel bzw. Homepage dient der Verständigung von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, die aber zusätzlich als Beteiligte im kundgemachten Bauverfahren in Betracht kommen können. (§ 25 Abs. 1 Z.6 des Stmk. Baugesetzes 1995, LGBL.Nr. 59/1995 i.d.g.F.)

An der Verhandlung teilnehmende Vertreter von Personen oder beteiligter Stellen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Ermächtigungen und Weisungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.
Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Unterlagen liegen bis zum Tage vor Beginn der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt zur Einsicht auf.

Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.