Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark beträgt für alle Heizungsanlagen € 340,00 und kann zwischen 01. Oktober 2026 und 26. Februar 2027 in der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark beantragt werden.
Dabei sind die vorgegebenen Richtlinien und insbesondere die Voraussetzungen zu brücksichtigen. Entsprechende Unterlagen und Nachweise sind vorzulegen. Details dazu finden Sie auf der Webseite des Landes über nachstehenden Link.
Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene Personen, die eine Wohnunterstützung beziehen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses.
Für Auskünfte zum Thema Heizkostenzuschuss steht Ihnen das Referat Beihilfen und Sozialservice unter der Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung. Wenn Sie Fragen zur Wohnunterstützung haben, wenden Sie sich bitte an 0316/877 3748.