Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark beträgt für alle Heizungsanlagen € 340,00 und kann zwischen 16. Oktober 2025 und 27. Februar 2026 in der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark beantragt werden, wenn der Hauptwohnsitz seit 01. September 2025 in der Gemeinde liegt.
Achtung Neuerungen:
AntragstellerInnen müssen seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.
Heizkosten müssen vorgelegt werden.
Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss.
Einkommensgrenzen (inkl. Sonderzahlungen)
Das Monatsnettoeinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ermittelt sich aus dem Auszahlungsbetrag eines aktuellen Monatslohnzettels (nicht älter als 6 Monate) der mal 14 und durch 12 dividiert gerechnet wird. Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von den Rezeptgebühren befreit sind.
Ein-Personen-Haushalt: € 1.661,00
Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.492,00
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 498,00
Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene Personen, die eine Wohnunterstützung beziehen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Einkommensnachweise, wie z.B. Monatslohnzettel, Pensionsbescheid, Unfallrenten, Kinderbetreuungsgeld, Nachweis Unterhaltszahlungen, Nachweis über erhaltene Alimente, Familienbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Einkünfte von ZeitsoldatInnen, Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, Nachweis der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, Einkommensteuerbescheide der letzten drei Wirtschaftsjahre bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung , letztgültige Einheitswertbescheid bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Kindergartenbeihilfe, Krank- und Rehabilitationsgeld, usw.
Heizkosten müssen vorgelegt werden (z.B. Rechnung vom Brennstoff, bei Luftwärmepumpen: Stromrechnung und Foto/Bewilligung der Luftwärmepumpe)
Bankomatkarte
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses.
Für Auskünfte zum Thema Heizkostenzuschuss steht Ihnen das Referat Beihilfen und Sozialservice unter der Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung. Wenn Sie Fragen zur Wohnunterstützung haben, wenden Sie sich bitte an 0316/877 3748.
Effizienz steigern, Kosten senken
Nutzen Sie auch die kostenlose Energieberatung des Landes Steiermark, um Ihre Heizkosten zu senken. Oder nehmen Sie eine Beratung gegen Energiearmut in Anspruch. So lassen sich gezielt Einsparungspotenziale erheben und laufende Energiekosten effektiv verringern. Details erfahren Sie über nachstehendem Link.