Kundmachungen Bauangelegenheiten
Aktuelle Kundmachungen zu Bauangelegenheiten können durch Klick auf den Link geöffnet werden. Werden keine Links angezeigt, sind keine aktuellen Kundmachungen zu Bauverhandlungen ausgeschrieben.
Gemäß § 41 Abs. 1 und § 42 Abs. 1a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung des Gesetzes BGBl. Nr. 161/2013, wird folgendes kundgemacht:
Kundmachungen im Sinne der §§ 41 und 42 AVG 1991 (Kundmachungen über die Anberaumung einer Bauverhandlung) sowie sonstige Bekanntmachungen können auch im Internet auf der Seite www.st-veit-suedsteiermark.gv.at erfolgen.
Wichtige Hinweise:
Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tage vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt St. Veit in der Süsteiermark zur allgemeinen Einsicht auf. Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 03453 / 2629-0 ist unbedingt erforderlich.