Todesfall: Todesfeststellung und Totenbeschau
Der Tod eines gelieben Menschen trifft uns immer unvorbereitet und plötzlich, auch wenn wir damit rechnen mussten.
Bei einem Todesfall in einer Wohnung ist unverzüglich eine Ärztin/ein Arzt zu verständigen, die/der die Totenbeschau vornimmt.
Sie sollten auch gleich mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte zu veranlassen. Das Bestattungsunternehmen kann für Sie in den meisten Fällen auch die Veranlassung der Totenbeschau und die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt übernehmen.
Vor der Totenbeschau darf an der Verstorbenen/dem Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden!
Grundsätzlich sind für die Totenbeschau Distriktsärzte zuständig.
Für den Fall, dass kein Distriktsarzt zur Verfügung steht, hat die Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark mit mehreren Ärzten einen Vertrag zur Durchführung der Totenbeschau im Bereitschaftsdienst abgeschlossen. Damit soll den Angehörigen in dieser schwierigen Zeit Unterstützung geboten werden.
Eine Liste der zur Verfügung stehenden Ärzte kann hier heruntergeladen werden.