Heizkostenzuschuss 2026/2027

Eine Nahaufnahme eines weißen Thermostats mit einer roten Linie darauf. Ein verschwommenes Bild einer Zehn-Euro-Banknote ist im Hintergrund.


Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark beträgt für alle Heizungsanlagen € 340,00 und kann zwischen 01. Oktober 2026 und 26. Februar 2027 in der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark beantragt werden.

Dabei sind die vorgegebenen Richtlinien und insbesondere die Voraussetzungen zu brücksichtigen. Entsprechende Unterlagen und Nachweise sind vorzulegen. Details dazu finden Sie auf der Webseite des Landes über nachstehenden Link.

Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene Personen, die eine Wohnunterstützung beziehen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses.

Für Auskünfte zum Thema Heizkostenzuschuss steht Ihnen das Referat Beihilfen und Sozialservice unter der Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung. Wenn Sie Fragen zur Wohnunterstützung haben, wenden Sie sich bitte an 0316/877 3748.

Kostenlose Energieberatung

Effizienz steigern, Kosten senken

Nutzen Sie auch die kostenlose Energieberatung des Landes Steiermark, um Ihre Heizkosten zu senken. Oder nehmen Sie eine Beratung gegen Energiearmut in Anspruch. So lassen sich gezielt Einsparungspotenziale erheben und laufende Energiekosten effektiv verringern. Details erfahren Sie über nachstehendem Link.