Digitale Amtstafel

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Feststellungsverhandlung Mag. rer. soc. oec. Mario Rauch

Feststellung des rechtmäßigen Bestandes nach §40 Abs. 1 Stmk. BauG für das Wohnhaus - Baujahr 1957, das östliche Wirtschaftsgebäude – Baujahr 1957, und den nördlichen Teil des nördlichen Wirtschaftsgebäudes - Baujahr 1957, sowie nach § 40 Abs. 2 Stmk. BauG für den Geräteraumzubau beim nördlichen Wirtschaftsgebäude - Baujahr 1987, und die Einfriedung inkl. Tore vor 01.09.1995

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Bauverhandlung Josef Frieß

Zubau einer Überdachung zwischen zwei Stallgebäuden

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Jagdpachtentgelt 2026 - Kundmachung Aufteilungsentwurf

Der Aufteilungsentwurf für die Auszahlung der Jagdpachtbeträge der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark für das laufende Jahr liegt für vier Wochen von 17. August 2026 bis einschließlich 14. September 2026 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Allgemeine Hinweise für die Kundmachung von Bauverhandlungen

Die Kundmachung an der Amtstafel bzw. Homepage dient der Verständigung von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, die aber zusätzlich als Beteiligte im kundgemachten Bauverfahren in Betracht kommen können. (§ 25 Abs. 1 Z.6 des Stmk. Baugesetzes 1995, LGBL.Nr. 59/1995 i.d.g.F.)

An der Verhandlung teilnehmende Vertreter von Personen oder beteiligter Stellen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Ermächtigungen und Weisungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.
Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Unterlagen liegen bis zum Tage vor Beginn der Bauverhandlung während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt zur Einsicht auf.

Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben.