Die Gemeinde
Die Gemeinden in Österreich sind die unterste Ebene der Verwaltungsgliederung und sind in der Bundesverfassung verankert. Grundsätzlich gehört nach Artikel 116 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Österreich jede Fläche im Staatsgebiet einer Gemeinde an. Es gibt keine gemeindefreien Gebiete wie in anderen Staaten.
Auch die Bundeshauptstadt Wien und die anderen Statutarstädte sind Gemeinden, jedoch weichen deren Organisationsstrukturen und Aufgaben erheblich von den „gewöhnlichen“ Gemeinden ab.
Die Gemeinde als Gebietskörperschaft der Kommunalebene wird in Österreich allgemein Gemeinde genannt, im Bundes-Verfassungsgesetz Ortsgemeinde. Gelegentlich wird zur Präzisierung die Bezeichnung politische Gemeinde verwendet – zum Beispiel um die Unterscheidung zwischen (politischer) Gemeinde und Katastralgemeinde (Vermessungseinheit) zu verdeutlichen. Als Synonym bezeichnet man die Gemeinde auch als Kommune.
Als unterste Verwaltungseinheit in Österreich, ist das Gemeindeamt für viele Bürger erste Kontaktstelle in vielen Verwaltungsangelegenheiten.
Die Organe der Gemeinde sind:
Der Gemeinderat der in geheimer und direkter Wahl gewählt wird, ist das beschließende und überwachende Organ. Er setzt sich aus den Gemeinderäten zusammen. Eigentlich werden bei der Gemeinderatswahl Listen von Wahlparteien gewählt. Diesen werden dann nach dem d'Hondtschen Verfahren im Verhältnis der erzielten Wählerstimmen die Mandate zugeteilt. Nur Personen, die auf dem Wahlvorschlag einer Wahlpartei kandidiert haben, können in den Gemeinderat einberufen werden.
Der Gemeindevorstand, der aus der Mitte der Gemeinderäte gewählt wird, ist das vollziehende Organ im eigenen Wirkungsbereich. Er besteht in der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark aus dem Bürgermeister, zwei Vizebürgermeistern, dem Gemeindekassier und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Bürgermeister ist das vollziehende Organ im übertragenen Wirkungsbereich. Der Bürgermeister wird in der Steiermark vom Gemeinderat gewählt.
Nach einer Gemeindezusammenlegung bis zur Angelobung des neuen Bürgermeisters nach der Gemeinderatswahl, wird die Gemeinde von einem vom Land Steiermark bestellten Regierungskommissär geleitet.
Quelle: Wikipedia