Wasserbezug
Die Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark, liefert im Rahmen der „Allgemeinen Versorgungs- und Lieferbedingungen" sowie der Wasserleitungsvertragsbestimmungen zur Kostenvorschreibung, zu den jeweiligen Tarifen Trinkwasser an Haushalte, die an das öffentliche Leitungsnetz angeschlossen sind.
Der Abnehmer hat zur Herstellung des Wasseranschlusses eine einmalige Zahlung an Anschlusskosten zu entrichten. Die Höhe dieses Betrages bzw. der damit gedeckte Kostenrahmen wird jeweils vom Gemeinderat festgelegt. Ebenso beschließt der Gemeinderat den Wasserpreis, die Wasserzählermiete und die Höhe der jährlichen Mindestabnahmemenge.
Für die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Erhaltung der Verbrauchsanlage ist der Abnehmer verantwortlich. Die an die öffentlichen Versorgungseinrichtungen angeschlossenen Verbrauchsanlagen des Abnehmers dürfen in keiner Verbindung mit anderen Wasserversorgungen stehen, auch nicht bei Einbau von Absperrvorrichtungen.
Die Gemeinde stellt die vom Abnehmer verbrauchte Wassermenge, durch von der Gemeinde gelieferte Wasserzähler fest. Der Abnehmer ist verpflichtet, über Aufforderung der Gemeinde den jeweiligen Zählerstand bekanntzugeben. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, wird der Verbrauch eingeschätzt.
Dem Abnehmer wird empfohlen, darüber hinaus in gewissen Abständen die Zähleranlage bzw. die Verbrauchsanzeige des Zählers zu kontrollieren, um gegebenenfalls Undichtheiten der Verbrauchsanlage oder sonstige Beschädigungen zeitgerecht feststellen zu können.
Für die Stilllegung und Wiederaufnahme des Wasserbezuges ist eine Mindestpauschale von € 109,22 zzgl. MWSt. (Stand 2025) zu bezahlen. Diese Mindestpauschale unterliegt einer jährlichen Indexanpassung gemäß den Wasserleitungsvertragsbestimmungen zur Kostenvorschreibung.
Kosten gemäß Wasserleitungsvertragsbestimmung (Stand 2025)
Für die Wasserversorgungsanlagen der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark werden Anschlusskosten, je gewählter Variante, wie folgt eingehoben:
Vollanschluss: Errichtung der Anschlussleitung in das Objekt inklusive Montage Wasserzähler
Anschlusskosten: 4.875,12 Euro
Anschluss ohne Wasserbezug: Errichtung der Anschlussleitung in das Objekt ohne Montage Wasserzähler, derzeit kein Wasserbezug möglich, bei Umstieg auf Vollanschluss sind nur die Wasserzählermontagekosten (Mindestpauschale) zu entrichten.
Anschlusskosten: 4.875,12 Euro
Bei den oben genannten Entgelten ist die gesetzliche Umsatzsteuer in der Höhe von derzeit 10 % hinzuzurechnen.
Sämtliche angeführten Anschlussmöglichkeiten beziehen sich auf einen Anschluss von Wohnobjekten mit maximal 2 Wohneinheiten bzw. Haushalten und entsprechen einem Anschlussquerschnitt von ca. 1 Zoll. Bei nachträglichem Anschluss von bestehenden Häusern nach Fertigstellung des Bauabschnittes in der jeweiligen Ortschaft bzw. bei bereits vorhandenem öffentlichem Wasserleitungsnetz ist ein einmaliger Zuschlag von 10 Prozent zu den jeweils geltenden Anschlusskosten zu bezahlen.
Der Wasserpreis für 1 m³ (1.000 Liter) beträgt € 2,24 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 10 %).
Für die gemäß "Allgemeine Versorgungs- und Lieferbedingungen" der Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark aufgestellten bzw. installierten Wasserzähler wird eine Zählermiete eingehoben.
Die monatliche Zählermiete beträgt:
für einen Zähler 3 - 5 m³ € 2,70 zzgl. USt. (derzeit 10 %)
für einen Zähler 7 – 10 m³ € 4,06 zzgl. USt. (derzeit 10 %)
für einen Zähler 20 – 30 m³ € 6,77 zzgl. USt. (derzeit 10 %)
für einen Zähler 40 m³ € 47,37 zzgl. USt. (derzeit 10 %)
für einen Zähler DN 80 € 16,25 zzgl. USt. (derzeit 10 %)
Dem Anschlusswerber wird eine jährliche Mindestabnahmemenge von 36 m³ je Anschluss in Rechnung gestellt. Bei einem darüber hinausgehenden Wasserverbrauch erfolgt die Verrechnung der tatsächlich gelieferten Wassermenge aufgrund des Zählerausweises. Die Verrechnung dieser Mindestabnahmemenge (Bereitstellungspreis) dient zur teilweisen Abdeckung der der Gemeinde entstehenden Fixkosten.
Die genannten Kosten, wie Anschlusskosten, Wasserzählermontagekosten, Zählermiete und Wasserpreis, sind wertgesichert und werden jedes Jahr angepasst. Als Grundlage dient der von der Bundesanstalt Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) oder ein an seiner Stelle tretender Index im Vergleichsmonat August des der Anpassung vorangegangenen August-Monats. Die solcherart ermittelten Kosten werden kaufmännisch auf zwei Kommastellen gerundet.
Die Indexanpassung erfolgt für die Anschlusskosten, Wasserzählermontagekosten und Zählermiete mit Wirkung vom 01. Jänner jeden Jahres und für den Wasserpreis mit Wirkung vom 01. Oktober jeden Jahres.