Schulveranstaltungsförderung
Ab 01. November 2018 gem. GR-Beschluss vom 23.10.2018.
Die Förderung erfolgt duch Ausgabe von Regionsgutscheine in Höhe von € 20,- pro Schüler.
Bedingungen:
- Nur bei Besuch einer Pflichtschule (1 – 9. Schuljahr)
- Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin in der Gemeinde
- Teilnahme an einer mehrtägigen (zumindest 2-tägigen) durchgehenden Schulveranstaltung außerhalb der Schule
- Einmalig in einem Schuljahr
- Vorlage einer Bestätigung über den Besuch der Schulveranstaltung
- Nur im Nachhinein, spätestens jedoch 1 Kalenderjahr danach
Die Regionsgutscheine werden nach Prüfung der Bedingungen gleich persönlich an die Eltern oder einem Elternteil im Gemeindeamt übergeben.