Jugendausbildungsförderung der gemeldeten Fußballvereine
Die Gemeinde gewährt eine Jugendausbildungsförderung der gemeldeten Fußballvereine.
Gewährt wird ein Pauschalbetrag in Höhe von € 100,- pro Jugendspieler und Spieljahr bzw. maximal in Höhe der Jugend-Ausbildungsaufwendungen der Vereine.
Bedingungen:
- nur für gemeldete bzw. im Meisterschaftsbetrieb befindliche Fußballvereine der Gemeinde.
- für Jugendspieler, die im regulären Jahresbetrieb (Winter- und Sommersaison) des Vereins angemeldet sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
- Vorlage der Nachweise der getätigten Aufwendungen für die Jugendausbildung.
- Auszahlung im Nachhinein.
- Ausbildungsbeiträge der Eltern sollen zumindest die Höhe des Gemeindebeitrages erreichen.