Heizungsumstellungsförderung
Die Gemeinde unterstützt den Umstieg von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen (Heizöl, Erdgas, Kohle/Koks) auf Brennstoffe aus Biomasse (Holz, Pellets, Hackgut) bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern.
Für Mehrparteienwohnhäuser (mehr als zwei Wohneinheiten), bei gewerblich genutzten Gebäuden oder gewerblichen Anlagen und Trocknungsanlagen, sowie bei Anschlussmöglichkeit an ein Nah-Fern-wärmenetz wird keine Förderung gewährt.
Die Förderungshöhe beträgt Pauschale € 200,-.
Als Nachweise sind vorzulegen:
- Endabrechnung (Rechnung und Zahlungsnachweis), aus der sich die notwendigen Angaben für die Biomasse-Heizung ergeben.
- Bestätigung eines gewerblich befugten Unternehmens über die ordnungsgemäße Installation der Biomasseheizung und der Außerbetriebnahme der fossilen Heizanlage.
- Fotos der gesamten Anlage (z.B. Heizkessel, Vorratsbehälter, ua.).
- Baurechtliche Bewilligung (Baubewilligungsbescheid) oder baurechtliche Meldung der Errichtung der zu fördernden Anlage an die Baubehörde.