Richtlinien für Familienförderungen

ab 1. Oktober 2015 gem. GR-Beschluss vom 22.09.2015

Zur Unterstützung von Familien, die sich in besonderen Lebenssituationen (Nachwuchs oder Pflege) befinden und von Personen, denen aufgrund ihres Alters zu gratulieren ist, gewährt die Gemeinde folgende Förderungen:

1. Säuglingspaket

Eltern erhalten nach der Geburt ihres/ihrer Kindes/Kinder einmalig pro Kind

  • Einkaufsgutscheine (Regionsgutscheine) im Wert von € 80,-
  • eine Kindersicherheitsbox im Wert von ca. € 55,50

2. Windeltonne

Wegen des großen Anfalls an Windeln durch die Betreuung von familieneigenen Kleinkindern oder bei einer Tagesmutter oder bei sonstigen pflegebedürftigen Personen können diese Familien bzw. Tagesmütter eine Windeltonne nach folgenden Kriterien bekommen.

  • Beistellung einer 80 l Restmüll-Tonne pro Person, die als solche auch speziell gekennzeichnet ist
  • für Kleinkinder bis zum vollendeten 30. Lebensmonat des Kindes
  • für sonstige pflegebedürftige Personen ohne zeitliches Limit
  • für Tagesmütter, die für ihre zu betreuenden Kinder einen Antrag stellen
  • Unterfertigung der Verpflichtungserklärung, nur Windeln damit zu entsorgen

3. Jubiläumszuwendung

Für besondere Geburtstags- und Hochzeitsjubiläen können von der Gemeinde folgende Beträge für Gratulationen durch den Gemeindevorstand aufgewendet werden:

Geburtstage:
75., 80., 85., 90., 95., 100. Geburtstag usw. je € 40,-

Hochzeitstage:
50., 60., 65., 70., 75. Hochzeitstag usw. je € 80,-