BetrieBetriebsförderung
für Neuansiedelung
ab 1. Jänner 2022 gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 21.12.2021
Die Marktgemeinde St. Veit in der Südsteiermark gewährt für die Neuansiedelung eines gewerblichen und/oder industriellen Betriebes eine Förderung.
Neuansiedelung im Sinne dieser Betriebsförderung bedeutet die erste Neuerrichtung eines Betriebsstandortes auf dem Gemeindegebiet.
Eine Betriebsstandorterweiterung, eine Betriebsstandortverlegung innerhalb des Gemeindegebietes oder eine Betriebsübernahme durch einen neuen Eigentümer ist von dieser Förderung nicht umfasst.
Die Förderung ist abhängig von der an die Gemeinde geleisteten Kommunalsteuer und besteht ein Anspruch erst nach Vollendung der ersten zwei Betriebsjahre.
Ab dem 3. Betriebsjahr werden maximal 50 % der Höhe der geleisteten Kommunalsteuer des 1. Betriebsjahres als Förderung gewährt.
Ab dem 4. Betriebsjahr werden maximal 50 % der Höhe der geleisteten Kommunalsteuer des 2. Betriebsjahres als Förderung gewährt.
Ab dem 5. Betriebsjahr werden maximal 50 % der Höhe der geleisteten Kommunalsteuer des 3. Betriebsjahres als Förderung gewährt.
Ab dem 6. Betriebsjahr werden maximal 50 % der Höhe der geleisteten Kommunalsteuer des 4. Betriebsjahres als Förderung gewährt.
Für jedes Förderjahr (vom 3. bis zum 6. Betriebsjahr) ist ein entsprechender Antrag bei der Gemeinde unter Anschluss der Höhe der geleisteten Kommunalsteuer für das bezugnehmende Jahr einzubringen.
Bedingung für die Auszahlung der Förderungen ist, dass der Betriebssitz in der Gemeinde in der Zeit der Förderauszahlung weiterhin aufrecht ist und Kommunalsteuer an die Gemeinde geleistet wird.
Der kommunalsteuerleistende Betriebsstandort hat zumindest bis zum Ende des
6. Betriebsjahres aufrecht zu sein.
Auf die Förderung besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch.