Richtlinien für 24h-Pflegeförderung

ab 1. Jänner 2022 gem. GR-Beschluss vom 26.04.2022

Zur Unterstützung von Familienhaushalten, in denen aufgrund von zu pflegenden Angehörigen 24h-Pflegekräfte angemeldet sind.

Die Gemeinde gewährt eine Förderung in Form von Einkaufsgutscheine (Regionsgutscheine) im Wert von maximal € 150,- pro Jahr.

Die Förderung steht auch nur anteilsmäßig pro Jahresquartal zu, wenn im Quartalszeitraum die Voraussetzungen dafür gegeben sind, wobei dann auf die Zehnerstelle wie folgt gerundet wird:
1 Quartal: € 30,-
2 Quartale: € 70,-
3 Quartale: € 110,-
4 Quartale: € 150,-

Voraussetzungen

Es müssen zumindest zwei Pflegekräfte mit Wohnsitz angemeldet und dafür die Kanalbenützungs- und Abfallgebühr an die Gemeinde entrichtet sein.

Die Förderung – auch anteilsmäßig pro Quartal - kann erst am Ende des jeweiligen Jahres gewährt werden und ist schriftlich unter Angabe der beschäftigten Pflegekräfte zu beantragen.

Der Antrag ist bis spätestens 1 Kalenderjahr nach dem Ende des Jahres der Anspruchsberechtigung bei der Gemeinde einzubringen.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch und behält sich die Gemeinde Änderungen vor.