Bauverfahren
Für alle Bauvorhaben, die nicht bewilligungsfrei abgewickelt werden können, muss beim Bauamt der Gemeinde um eine Genehmigung angesucht werden.
Grundsätzlich ist für alle Fragen und Anträge in Zusammenhang mit geplanten Bauvorhaben im Gemeindegebiet von St. Veit in der Südsteiermark das Bauamt der Marktgemeinde zuständig.
Für Fragen rund ums Bauen, wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Bauamtes.
Weiterführende Informationen und Links:
Steiermärkisches Baugesetz
Bebauungsdichteverordung 1993
Amt der Steiermärkische Landesregierung - Referat Bau- und Raumordnung
Amt der Steiermärkische Landesregierung - Fachabteilung Energie und Wohnbau
Amt der Steiermärkischen Landesregierung - Digitale Karte St. Veit in der Südsteiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung - GIS Kartencenter
österreich.gv.at - Bauen und Wohnen
Formulare zu Bauverfahren
- Ansuchen um Baubewilligung nach § 19 Stmk. BauG
- Ansuchen um Baubewilligung im vereinfachten Verfahren gemäß § 20 Zi 1, Zi 2 lit a bis d, Zi 3 und Zi 4 Stmk. BauG
- Ansuchen um Baubewilligung im vereinfachten Verfahren gemäß § 20 Zi 2 lit e bis k, Zi 5 und Zi 7 Stmk. BauG
- Ansuchen um Bewilligung von Feuerungsanlagen 8 kW bis 400 kW gemäß § 20 Abs. 2 lit h Stmk. BauG
- Austausch einer Feuerungsanlage nach § 21 Abs. 2 Z.10 Stmk. BauG
- Ansuchen um Abbruchbewilligung gemäß § 20 Abs. 6 Stmk. BauG
- Mitteilung über meldepflichtige Vorhaben gemäß § 21 Stmk. BauG
- Fertigstellungsanzeige gemäß § 38 Stmk. BauG
- Ansuchen um Ausnahme vom Bauverbotsbereich der Gemeindestraße
- Zustimmungserklärung der Grundeigentümer
- Anzeige der Bauführung