Landtagswahl 2024
Am 24. November 2024 werden wieder die Mitglieder des Landtages für eine 5 Jahre andauernde Funktionsperiode gewählt.
Zur Teilnahme an der Landtagswahl sind Sie berechtigt, wenn Sie österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und bis zum 23. September 2024 in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Alle wahlberechtigten Personen haben auf dem Postweg eine „Amtliche Wahlinformation“ erhalten. Diese ist mit dem Namen personalisiert und beinhaltet auch einen schriftlichen Wahlkartenantrag. Die amtliche Wahlinformation enthält Informationen über das zuständige Wahllokal und dessen Öffnungszeiten (Wahllokale der Marktgemeinde: Volksschule St. Veit am Vogau-Kultursaal mit 2 Wahlsprengeln, ZIB Nikolai und Gemeindeamt Weinburg am Saßbach). Die Wahlzeiten in allen 4 Wahllokalen sind von 07:30 bis 12:30 Uhr.
ACHTUNG!!! Änderung der Wahllokale für die Landtagswahl:
In St. Nikolai ob Draßling: ZIB Nikolai, 8422 St. Nikolai ob Draßling 6
In Weinburg am Saßbach: Gemeindeamt Weinburg am Saßbach, 8481 Weinburg am Saßbach 12
Bringen Sie bitte den personalisierten Abschnitt am Wahlsonntag, dem 24. November 2024, sowie einen amtlichen Lichtbildausweis (es besteht Ausweispflicht, auch für alle amtsbekannten Bürger:Innen) mit!
Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
Für die Beantragung einer Wahlkarte haben Sie folgende Möglichkeiten: persönliche Beantragung (nicht telefonisch!) ist in allen drei Bürgerservicestellen (St. Veit, St. Nikolai und Weinburg) möglich, schriftlich mit der personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert, online über https://www.wahlkartenantrag.at mit Reisepass oder schriftlich mit der Handy-App „Digitales Amt“. Die persönliche Antragstellung einer Wahlkarte ist ab sofort möglich. Mit der Ausstellung der Wahlkarte kann jedoch erst nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel (voraussichtlich Anfang November 2024) begonnen werden.
Der letztmögliche Zeitpunkt für einen schriftlichen Wahlkartenantrag ist Mittwoch 20.11.2024. Eine persönliche, mündliche Antragstellung ist bis Freitag, 22.11. 2024, 12:00 Uhr, möglich.
Bitte beachten Sie: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde rechtzeitig! Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten! Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde und dem zugeordneten Wahlsprengel, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 24. November 2024 Ihre Stimme abgeben.
Hinweis: Die Stimmabgabe ist auch sofort bei Erhalt der Wahlkarte möglich! D.h. Sie können nach der Ausstellung der Wahlkarte in einem dafür bereitgestellten Raum oder in einer aufgestellten Wahlkabine der Gemeinde (auch zu den Öffnungszeiten in den Außenstellen) sofort Ihre Stimme abgeben. Sie können aber auch wie immer die Wahlkarte mitnehmen und sie nach der Stimmabgabe an die BH Leibnitz übermitteln.
Beachten Sie bitte auch, dass bei Verlust keine Ersatzwahlkarte ausgestellt werden kann!
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!