Auszahlung des Jagdpachtentgeltes 2024

01. Oktober bis 12. November 2024

Die Auszahlung des Jagdpachtentgeltes 2024 erfolgt auf Grundlage des Aufteilungsentwurfes und kann von 1. Oktober bis 12. November 2024 von den Grundbesitzern (Eigentümern) zu den Parteienverkehrszeiten beim Gemeindeamt in St. Veit am Vogau oder in den Außenstellen St. Nikolai ob Draßling und Weinburg am Saßbach nur persönlich beantragt werden.

Die Auszahlung erfolgt mit Überweisung auf ein Bankkonto. Daher ist unbedingt die Bankverbindung (IBAN) mitzubringen.

Anteile, die nicht innerhalb der angeführten Frist (6 Wochen) beantragt werden, verfallen zugunsten der Gemeindekasse. Hierzu hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die nicht behobenen Anteile der jeweiligen Katastralgemeinde zur Verwendung zugeführt werden. Somit können gemeinsame Vorhaben für die Ortschaften unterstützt werden.

Zu den Parteienverkehrszeiten:

St. Veit am Vogau

St. Nikolai ob Draßling

Weinburg am Saßbach

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Kundmachung