Heizkostenzuschuss 2024/2025

Beantragung im Zeitraum von 07. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025

Die Steiermärkische Landesregierung hat wieder einen Heizkostenzuschuss beschlossen. Die Maßnahme kommt ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen zugute. Der Zuschuss beträgt in diesem Jahr für alle Heizungsarten EUR 340,00.

Anträge können beim Gemeindeamt und den Außenstellen gestellt werden. Die Überweisung des Heizkostenzuschusses kann durch das Land Steiermark nur unter Verwendung der internationalen Kontonummer IBAN durchgeführt werden.

Bitte bringen Sie diese Nummer (steht auf Ihrer Kontokarte) daher unbedingt mit, wenn Sie im Gemeindeamt um den Heizkostenzuschuss ansuchen.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01.09.2024 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

  • alleinstehende Personen: EUR 1.572,00
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: EUR 2.358,00
  • Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: EUR 472,00

Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt. Wenn mehr als zwölf Monatsgehälter bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkommen ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens heranzuziehen.

Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit einer Online-Beantragung. Der Heizkostenzuschuss kann unter folgendem Link online beantragt werden:

Online-Antrag Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Details zu den Richtlinien sind der Homepage der Landes Steiermark zu entnehmen.

Download

Richtlinien für Heizkostenzuschuss 2024/2025